Aufnahme im Frauenhaus

Wenn Sie in Ihrer Ehe oder Partnerschaft von seelischer und/oder körperlicher Gewalt betroffen sind, finden Sie allein oder mit Ihren Kindern Zuflucht und Hilfe in einem Frauenhaus. Auch Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind, finden hier Unterstützung. Frauen, die in ein Frauenhaus flüchten, müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die Adresse des Frauenhauses ist anonym. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 05254 / 9 322 366

Falls es Ihnen möglich ist, nehmen Sie bitte Folgendes mit:

  • Ausweispapiere (Personalausweis, Kinderpass, Aufenthaltspapiere)
  • Heiratsurkunde/ Geburtsurkunden der Kinder
  • Krankenkassenkarte
  • Kontokarte/ Kontoauszüge/Sparbücher
  • Versicherungsnachweise
  • Kindergeldbescheid/Kindergeldnummer
  • Vorsorgehefte
  • Schulsachen
  • Zeugnisse
  • Lieblingsspielzeug (Kuscheltier, Puppe)

Das Frauenhaus ist kein Heim. Sie versorgen sich und Ihre Kinder selbst, und bewohnen mit ihnen ein eigenes Zimmer. Die Gemeinschaftsräume teilen Sie sich mit den anderen Frauen und Kindern.

Im Frauenhaus leben und arbeiten ausschließlich Frauen. Sie haben die Möglichkeit über das Erlebte zu sprechen.

Wir Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen Sie und Ihre Kinder während des Frauenhausaufenthaltes auf Wunsch bei:

  • der Klärung ihrer finanziellen Situation
  • Behörden- und Ämtergängen
  • Gerichtsterminen
  • Erziehungsfragen u.a.

Frauen, die eine akute psychische Erkrankung oder Suchterkrankung haben, oder von Wohnungslosigkeit betroffen sind, werden im Frauenhaus Paderborn nicht aufgenommen.

Aktuell

 

 

Freie Plätze

Hier finden Sie freie Plätze in Frauenhäusern in NRW.

Kontakt

Die Adresse des Frauenhauses ist anonym. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 05254/9322366. Mehr Informationen finden Sie unter Kontakt.