- Gewalttaten gegen Frauen sind strafbare Handlungen und müssen als solche verfolgt werden.
- Keine Frau „verdient“ jemals, dass ihr Gewalt angetan wird; es gibt keine Rechtfertigung dafür.
- Gewalt gegen Frauen passiert am häufigsten in Familien und in Beziehungen; die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Frauen ihren Angreifer kennen.
- Gewalt gegen Frauen betrifft Frauen aller Altersstufen, aller Schichten und Kulturen.
- Frauen haben das Recht auf Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit; das sind fundamentale Menschenrechte.
- Männer müssen für ihr gewalttätiges Verhalten zu Verantwortung gezogen werden und die Folgen tragen.
- Das Rechtssystem muss geeignete Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen bereitstellen; Schutz und Sicherheit der Opfer sind dabei oberstes Ziel.
- Alle Menschen müssen Gewalt insgesamt, aber auch Gewalt gegen Frauen ablehnen und in allen Situationen dagegen auftreten.
- Gewalt gegen Frauen wird nur dann aufhören, wenn Männer aufhören, gewalttätig zu sein, und wenn die Gesellschaft aufhört, Gewalt zu tolerieren.
Vgl. : Verein der Aktionsgemeinschaft der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser, Wien 1992