Allgemeine Grundsätze zu Gewalt an Frauen

  1. Gewalttaten gegen Frauen sind strafbare Handlungen und müssen als solche verfolgt werden.
  2. Keine Frau „verdient“ jemals, dass ihr Gewalt angetan wird; es gibt keine Rechtfertigung dafür.
  3. Gewalt gegen Frauen passiert am häufigsten in Familien und in Beziehungen; die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass Frauen ihren Angreifer kennen.
  4. Gewalt gegen Frauen betrifft Frauen aller Altersstufen, aller Schichten und Kulturen.
  5. Frauen haben das Recht auf Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit; das sind fundamentale Menschenrechte.
  6. Männer müssen für ihr gewalttätiges Verhalten zu Verantwortung gezogen werden und die Folgen tragen.
  7. Das Rechtssystem muss geeignete Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen bereitstellen; Schutz und Sicherheit der Opfer sind dabei oberstes Ziel.
  8. Alle Menschen müssen Gewalt insgesamt, aber auch Gewalt gegen Frauen ablehnen und in allen Situationen dagegen auftreten.
  9. Gewalt gegen Frauen wird nur dann aufhören, wenn Männer aufhören, gewalttätig zu sein, und wenn die Gesellschaft aufhört, Gewalt zu tolerieren. 

Vgl. : Verein der Aktionsgemeinschaft der Autonomen Österreichischen Frauenhäuser, Wien 1992

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