

Im Februar 2025 hat der Deutsche Bundestag das Gewalthilfegesetz (GewHG) verabschiedet. Dieses Gesetz dient zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Gemäß diesem Gesetz müssen die Bundesländer für ein Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sichern. Bisher waren alle Leistungen der Länder und Kommunen lediglich sogenannte freiwillige soziale Leistungen. Ein wichtiger Schritt im Jahrzehnte langem Kampf der Frauenhäuser, weg von der Einzelfallfinanzierung hin zu institutioneller, gesetzlich abgesicherter Finanzierung ist getan. Nun bleibt abzuwarten, wie die Bundesländer die Ausführungsbestimmungen und neuen Richtlinien formulieren und welche Auflagen das Gesetz für unsere Frauenhausarbeit mit sich bringt.
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Anfang November konnten wir von ADU Urban Service Gruppe eine große Geldspende entgegen nehmen, worüber wir uns sehr gefreut haben. Einen schönen Artikel auf der Firmen-Homepage gibt es dazu auch:
www.adu-service.de/spende-adu-2024-regionale-vereine/
Danke.
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https://correctiv.org/aktuelles/2023/03/06/haeusliche-gewalt-frauenhaus-platz-finden/
Für NRW wissen wir, dass dies schon seit Jahren, eher seit Jahrzehnten der Fall ist. Obwohl es u.a. über das jährliche Berichtswesen beim Land NRW auch dokumentiert wird, ändert sich nur sehr langsam etwas. Unsere politische Arbeit ist daher immer noch unverzichtbar!
Viele liebe Grüße zum Internationalen Frauentag an alle Frauen und Mädchen.
